Der Kirchenrat
Er ist das Leitungsgremium unserer Gemeinde. Er trägt für vieles Verantwortung, was in der Gemeinde geschieht. Neben geistlichen und liturgischen Fragen ist er auch mit der rechtlichen Vertretung und der wirtschaftlichen Verwaltung der Gemeinde betraut.
Mitglieder des Kirchenrates sind die gewählten PastorInnen der Gemeinde sowie zwölf, jeweils für sechs Jahre gewählte »Kirchenälteste« (die nicht alt, aber über 18 Jahre sein müssen). Die Wahl aller erfolgt in Gemeindewahlen, bei denen jedes konfirmierte Gemeindeglied eine Stimme hat.
Dem Kirchenrat gehören im Zeitraum 2021-2024 an:
- Jens Averwerser
- Johann Bruns-Potthoff
- Carsten Coesfeld
- Sebastian Dauberschmidt
- Philipp Eifler
- Dr. Jörg Fritzemeier
- Bärbel Harder
- Dr. Martin Hindersmann
- Pastorin Linda Janssen (Vors.)
- Pastorin Ilse Landwehr-Wegner (stellv. Vors.)
- Jürgen Lindemann
- Ute Marschner
- Beate Rudloff
- Pastor Jan-Henry Wanink (stellv. Vors.)
- Konstantin Winkel
- Vikarin Imke Luitjens (als Gastmitglied)
Die Gemeindevertretung
Ab einer bestimmten Zahl von Gemeindegliedern sieht die Kirchenverfassung die Wahl einer Gemeindevertretung vor. Die Kandidaten müssen konfirmiert bzw. als Erwachsene getauft und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gemeindevertretung tagt nur zusammen mit dem Kirchenrat und nur in diesen gemeinsamen Sitzungen kann über die Finanzen (Jahresechnungen, Haushaltspläne) und den Stellenplan entschieden werden.
Der Gemeindevertretung gehören zurzeit an:
- Merle Brunink
- Ingrid Determann
- Bärbel Feltkamp
- Katja Hecht
- Bärbel Krisch
- Gudrun Kröger-Willert
- Imke Mennenga-Schagon
- Rahel Mons
- Tiemo Rakers
- Stephanie Rinser
- Andrea Wegmann
- Renate Zierath
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