EKD-Disziplinargericht: Ehemaliger Pfarrer kann nicht mehr tätig sein
Im Fall des Vorwurfs der sexualisierten Gewalt gegen einen ehemaligen Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche hat das Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) das Verfahren abgeschlossen. Danach kann der Ruhestandpfarrer keine kirchlichen Dienste mehr ausüben. Zudem werden ihm die Ruhestandbezüge gekürzt. Beide Parteien haben dem Urteil zugestimmt.
Eine betroffene Person hatte sich im Frühjahr 2023 gegenüber der damals neu eingerichteten Fachstelle für die Prävention von sexualisierter Gewalt offenbart und Vorfälle unter anderem bei von dem Pfarrer geleiteten Seminaren für Mitarbeitende der Kindergottesdienstarbeit in den 1980er und 1990er Jahren angezeigt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte die Anzeige als strafrechtlich relevant eingeschätzt, konnte sie aber wegen Verjährung nicht mehr verfolgen. Um den Fall dennoch aufzuklären, leitete die Evangelisch-reformierte Kirche ein kircheninternes Disziplinarverfahren ein. Sie beauftragte einen Fachanwalt mit den Ermittlungen, um von Beginn an die notwendige Unabhängigkeit sicherzustellen. In diesem Verfahren räumte der Beschuldigte Fehlverhalten ein. Das Recht, kirchliche Dienste auszuüben, wurde ihm vorläufig entzogen. Da sich im weiteren Verlauf eine weitere Betroffene meldete, wurde der Fachanwalt erneut beauftragt. Mit dem Beschluss des EKD-Disziplinargerichts ist das Verfahren nun beendet.
Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden sagte: „Für die betroffenen Personen hat sich das Verfahren unzumutbar in die Länge gezogen. Ich bin ihnen sehr dankbar, dass sie die unerträglichen Vorfälle angezeigt und ein notwendiges Verfahren angestoßen haben. Die Evangelisch-reformierte Kirche steht für Transparenz und Aufklärung in Fällen sexualisierter Gewalt.“
Die Evangelisch-reformierte Kirche bittet darum weiterhin alle von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen, sich zu melden. Zuständig ist Manuela Feldmann in der Fachstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt oder auch die zentrale Anlaufstelle „help“ von Kirche und Diakonie. Feldmann betont: „In allen Fällen steht die betroffene Person immer an erster Stelle!“
Feldmann ist zudem für die Prävention von sexualisierter Gewalt zuständig. In etwa 100 Kirchengemeinden hat es bislang Schulungen zum Thema gegeben. Ziel ist es, bis Ende 2025 auf allen kirchlichen Ebenen Schutzkonzepte zu etablieren.
Alle Kontaktdaten finden sich auf der Webseite www.reformiert.de.
10. September 2025
Ulf Preuß, Pressesprecher
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